Bildungsgutschein (BGS)
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernehmen die Kosten für eine Weiterbildung. Wenn eine Weiterbildung oder eine Umschulung für eine Berufsaufnahme oder Erhaltung möglich bzw. notwendig ist oder damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird vom Jobcenter und von der Agentur für Arbeit ausgestellt, um Arbeitslosen und -suchenden die Fördermöglichkeit zu bescheinigen. Die Ausgabe eines sogenannten AVGS ist eine Ermessungsleistung, es besteht kein Rechtsanspruch.
Qualifikationschancengesetz (QCG) (ehemals WeGebAU)
Initiator ist die Agentur für Arbeit und soll speziell geringqualifizierte und auch ältere Arbeitnehmer in Unternehmen zu fördern. Ziel ist die Qualifizierung für die Ansprüche des hiesigen Arbeitsmarkts.
Die Übernahme der Maßnahmekosten und ggfs. Fahrtkostenübernahme. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich nach dem Alter der Mitarbeiter und auch nach dem Bundesland. Antragsteller für eine Förderung ist der jeweilige Arbeitgeber bei dem für ihn zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
Aufstiegs BAföG
Zu den Besonderheiten gehören, dass Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen und das zinsgünstige Darlehn vermittelt werden. Diese Darlehn überbrücken die fehlende Summe zwischen den bewilligten Zuschüssen und den benötigten finanziellen Mitteln.
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Seit dem 01. August 2020 sind 50 Prozent der Förderung als Zuschuss möglich. Für den Rest der Fördersumme sind Angebote zum Beispiel über die KfW (Förderbank) über ein zinsgünstiges Bankdarlehen möglich.
Bildungscheck NRW
Ein Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales in NRW mit dem Ziel der finanziellen Unterstützung beruflicher Weiterbildungen.