Für alle gewerblichen Kraftfahrer im Güter- und Personenverkehr ist eine regelmäßige zu wiederholende Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren Pflicht.
In dieser Weiterbildung werden die Kenntnisse gemäß Anlage1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung BKrFQV vermittelt.
Die Weiterbildung muss nicht innerhalb eines geschlossenen Lehrgangs absolviert werden, sie kann auch verteilt über die Jahre in Modulen zu je 7 Stunden besucht werden und schließt ohne Prüfung ab.
Termine
Ausbildungsinhalte:
Schulungen Güterverkehr
Modul 1: Kinematische Kette, Energie & Umwelt (1.1, 1.3, 1.3a)
Modul 2: Ladungssicherung (1.4)
Modul 3: Sozialvorschriften (2.1, 2.2)
Modul 4: Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (1.2, 3.1, 3.5)
Modul 5: Unternehmensbild & Marktordnung im Güterkraftverkehr, Gesundheit & Fitness (3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.7)
Unsere Besonderheiten:
Praxisorientierte Ausbildung entsprechend den Marktanforderungen
Qualifiziertes Fachpersonal aus der Praxis
Ausbildung auf verschiedenen Fahrzeugen und auf eigenen Übungsplätzen
Praktische Ausbildungsinhalte in der hauseigenen Werkstatt
Vermittlung von vielfältigen Arbeitsplätzen
Nach der Ausbildung 6-monatige Nachbetreuung
Zielgruppe:
Die Pflicht zur Qualifikation besteht grundsätzlich für selbstständige und angestellte Fahrer/ innen, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken (auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen.
1. Bei einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
2. Von mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
Innerhalb von 5 Jahren müssen die entsprechenden Kraftfahrer ihre Kenntnisse durch eine Weiterbildung auffrischen.
Voraussetzungen:
Abschlüsse und Zertifikate:
Bescheinigung - BKF Weiterbildung nach §5 BKrFQG und §4 BKrFQV und Trägerzertifikat
Arbeitsmarktrelevanz:
Ohne den Eintrag 95 im Führerschein, ist der Beruf des Berufskraftfahrers nicht möglich!