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Jedes Unternehmen, das erlaubnispflichtigen Güterkraft- oder Personenverkehr betreibt, benötigt eine Transportgenehmigung bzw. EU-Lizenz. Voraussetzung dafür ist unter anderem ein interner oder externer Verkehrsleiter.
Zum Verkehrsleiter bestellt werden kann grundsätzlich jede natürliche Person, sofern sie folgende Kriterien erfüllt
Persönliche Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters oder des Verkehrsunternehmers
Fachliche Eignung des Verkehrsleiters, er soll die nötigen Kenntnisse haben, um sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Verkehre zu leiten
Tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten des Unternehmens
Der Verkehrsleiter muss in einer echten Beziehung zu dem Unternehmen stehen
Der Verkehrsleiter muss seinen ständigen Aufenthalt in der EU haben
Der Nachweis der fachlichen Eignung kann erbracht werden durch
Fachkundeprüfung, zuständige, IHK, Abschlussprüfung,
Ablegung einer Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK
Vorlage einer gleichwertigen Abschlussprüfung/Ausbildung
Anerkennung durch eine vorangegangene leitende Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen (Zeitraum von mindestens Jahre ohne Unterbrechung)
Zielgruppe
Existenzgründer/innen von Kraftverkehrsunternehmen, die geschäftsmäßige oder entgeltliche Transporte mit Fahrzeugen größer 3,5 t. zulässigem Gesamtgewicht durchführen wollen
Personen, welche als externe oder interne Verkehrsleiter die Verantwortlichkeit für den gewerblichen Güterverkehr übernehmen wollen