Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse fahren?
Um schwere LKW fahren zu dürfen benötigt man innerhalb der EU die Fahrerlaubnis der Klasse C für Solo-LKW oder CE für LKW mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Dabei gibt es verschiedene Varianten die Fahrerlaubnis zu erwerben:
Klasse C1 |
Solo-LKW bis 7,5t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger max. 750 kg |
Klasse C1E |
LKW bis 7,5t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger zusammen max. 12.000 kg |
Klasse C |
Solo-LKW über 7,5t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger max. 750 kg |
Klasse CE |
LKW über 7,5t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger |
Unterlagen und Nachweise:
Biometrisches Passbild
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter 18 Jahre für C1
Mindestalter 21/18(1) Jahre für C
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B oder alte Klasse 3
Ausreichende Deutschkenntnisse
Augenärztliches Gutachten nach §11 Abs. 9 FeV
Ärztliche Untersuchung nach §11 Abs. 9 FeV
Ersthelferkurs(3)
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Praxis
Die praktische Ausbildung wird in 2 Abschnitte eingeteilt, dabei richtet sich die Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Die Sonderfahrten sind vom Gesetzgeber festgelegt und mit folgenden Stundenzahl benannt:
Klasse |
ÜL |
AB |
NF |
ÜL |
AB |
NF | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
C1 |
3 |
1 |
1 | ||||
C1E |
3 |
1 |
1 | ||||
C1 & C1E |
4 |
2 |
2 |
davon auf dem Zug: | |||
C |
5 |
2 |
3 |
bei Vorbesitz B |
3 |
1 |
2 |
C |
3 |
1 |
1 |
Bei Vorbesitz C1 | |||
CE |
5 |
2 |
3 |
bei Vorbesitz C | |||
C & CE |
8 |
3 |
3 |
davon auf dem Zug: |
5 |
2 |
3 |
Ab 11 Fehlerpunkten(2) ist eine Prüfung nicht bestanden. Fehlerpunkte aus dem Grundstoff werden der jeweiligen Klasse zuaddiert, wobei die Klassen aufeinander aufbauen. Das bedeutet man muss zunächst den Grundstoff bestehen, um an die Fragen der beantragten Klasse zu gelangen. Bei nicht bestandener Prüfung erfolgt eine Sperrfrist von 14 Tagen, danach ist eine erneute Prüfung möglich. Dies kann solange wiederholt werden, bis die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, oder das Ablaufdatum des Prüfauftrages erreicht ist (i.d.R. nach einem Jahr). Mit erfolgreich abgelegter Prüfung verlängert sich das Datum des Prüfauftrages um ein weiteres Jahr. Innerhalb dieses Jahres muss die praktische Prüfung abgeschlossen werden.
Praktische Prüfung
Sie besteht aus zwei Prüfungsteilen und dauert zusammen mindestens 75 Minuten. Die praktische Prüfung beinhaltet den ersten Teil Abfahrtskontrolle, sowie den Teil „Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften auch auf Autobahn und Kraftfahrstraßen inklusive der Grundfahraufgaben“. Wird die Abfahrtskontrolle nicht bestanden kann der zweite Teil der Prüfung trotzdem absolviert werden, ebenso umgekehrt. Die Prüfungsteile werden getrennt bewertet. Für die Klassen C1E und CE wird statt der Abfahrtskontrolle der Teil „Trennen und Verbinden“ bewertet.
Außerdem ist zu beachten:
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate die praktische frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Wissenswertes:
Die Fahrerlaubnis für Klasse C ist auf fünf Jahre befristet. Wird die Klasse nicht rechtzeitig verlängert, darf kein Fahrzeug dieser Klasse mehr gefahren werden.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird. Liegt das Datum der Gültigkeit der Fahrerlaubnis zu weit zurück (dieser Zeitraum wird in den verschiedenen Behörden unterschiedlich gehandhabt, liegt meist aber bei mehr als 5 Jahren), kann eine erneute Prüfung in Theorie und Praxis verlangt werden.
Befristung des Führerscheindokumentes:
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
Zur Verlängerung wird nur ein Passbild benötigt.
Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 2 noch haben:
Dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der Klassen C und CE fahren.
Mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.
Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
Wer nicht umtauscht darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge der Klasse C/CE mehr fahren.