Ausbilder von Flurförderzeugfahrern/-innen müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen selbst als Ausbilder geeignet und ausgebildet werden. 

Teilnehmer unserer Ausbilderseminare erwerben alle erforderlichen Fach- und Vorschriftenkenntnisse, sowie Fähigkeiten für eigenständiges Aus,- und Weiterbilden, Beauftragen und Unterweisen von Flurförderzeugfahrern/-innen.

Rechtliche Grundlagen

Verbindliche Vorschriften für die Ausbildung der Flurförderzeugfahrern/-innen in Deutschland sind u.a.:

  • Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (BGV D27)

  • Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1)

  • Maschinenverordnung (9.GPSGV) hinsichtlich der Beschaffenheit, CE-Zeichen, EG-Konformitätserklärung

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hinsichtlich der Verantwortung der Fahrer von Flurförderzeugen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinsichtlich der Ausrüstung von Flurförderzeugen beim Einsatz im öffentlichen Verkehrsbereich

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hinsichtlich des Betriebes im öffentlichen Verkehrsbereich

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

ZIELGRUPPE

Fachkräfte, die verantwortlich und eigenständig innerbetrieblich Flurförderzeugfahrern/-innen ausbilden sollen.

Fachkräfte, die Mitarbeiter/innen auf Flurförderzeuge beauftragen oder unterweisen.

Personen, die als Ausbilder von Flurförderzeugfahrern/-innen tätig werden wollen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 24 Jahre

  • Körperliche und geistige Eignung

  • Erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer/-innen von Flurförderzeugen

  • Zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen

  • Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion

  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Ausbilder von Flurförderzeugfahrern/-innen

  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Ausbildungsinhalte

Theoretischer Teil 3 Tage

  • Fahrer- und Unternehmerpflichten

  • Haftung – Verantwortung

  • Unfälle und deren Verhinderung

  • Bauarten

  • Anbaugeräte

  • Technische Grundlagen

  • Fahrphysikalische Grundlagen

  • Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit

  • Grundsätze in der theoretischen Ausbildung

  • Methodik - Didaktik

  • Lehrprobe

  • Theoretische Prüfung

Praktischer Teil 1 Tag

  • Grundsätze in der praktischen Ausbildung

  • Gabelstaplereinweisung

  • Abfahrtskontrolle

  • Aufbau von verschiedenen Fahrparcours

  • Fahrübungen mit und ohne Last

  • Praktische Prüfung

Ausbildungsdauer

4 Tage von 08:00 bis 16:00 Uhr

Abschluss

Befähigungsnachweis Zertifikat (FAR).

Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, selbständig Flurförderzeugfahrern/-innen auszubilden und ihnen einen Fahrerausweis auszustellen.