Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl 196
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (125cm³)
Mindestalter 25 Jahre
Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.