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FÜHRERSCHEIN & WOHNMOBILE / WOHNWAGEN

Mittwoch, 3. September 2025

Du planst ein Wohnmobil zu kaufen oder fährst regelmäßig über 3,5 Tonnen?h

Dann solltest du jetzt gut aufpassen.

Denn ab 2028 (spätestens 2029) soll die EU-weit beschlossene Reform in Kraft treten: Die Führerscheinklasse B wird voraussichtlich auf 4,25 Tonnen zulässige Gesamtmasse ausgeweitet.

Kein C1 mehr nötig, keine Gesundheitschecks – mehr Freiheit für Camper, Freizeitfahrer und Berufspendler. Wer sich jetzt informiert, plant clever und spart sich später Zeit, Geld und Nerven.

Neue Führerscheinregelung ab 2028: Mehr Gewicht für Wohnmobil-Fahrer

Aktuell läuft der Caravan Salon in Düsseldorf – der perfekte Zeitpunkt, sich über Neuerungen im Bereich Wohnmobile und Führerscheinrecht zu informieren. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht in diesem Jahr die geplante Anhebung der zulässigen Gesamtmasse für Führerscheine der Klasse B. Was ändert sich konkret, für wen gilt die neue Regelung – und worauf sollten Wohnmobil-Interessierte jetzt achten? Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick.

Warum das Gewicht beim Wohnmobil eine Rolle spielt

Die Führerscheinklasse B erlaubt bislang das Fahren von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von bis zu 3.500 Kilogramm. Doch moderne Wohnmobile liegen durch E-Mobilität, Sicherheitsfeatures und hochwertige Ausstattung oft darüber. Hersteller drosseln das Gewicht ihrer Fahrzeuge deshalb künstlich durch sogenannte „Ablastung“ – mit dem Nachteil, dass kaum noch Zuladung möglich ist.

Das bedeutet: Schon mit Passagieren, Wasser, Gasflasche und Fahrrädern ist die Gewichtsgrenze schnell überschritten. Wer dennoch ein schwereres Wohnmobil fahren möchte, braucht bisher den deutlich aufwändigeren C1-Führerschein – verbunden mit zusätzlichen Schulungen, Prüfungen und regelmäßigen Gesundheitschecks.

Was die EU 2025 beschlossen hat

Im Jahr 2025 hat die Europäische Union eine Richtlinie verabschiedet, die die Gewichtsgrenze für Fahrzeuge der Klasse B von 3,5 t auf 4,25 t anheben soll. Ziel ist eine europaweit einheitliche, alltagstaugliche Regelung – besonders für Wohnmobil-Fahrerinnen und -Fahrer, die sich durch die bisherige Gewichtsbeschränkung stark eingeschränkt fühlten.

Die Mitgliedsstaaten haben bis zu vier Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Für Deutschland bedeutet das: Frühestens 2028, spätestens 2029, könnte die neue Gewichtsgrenze gelten – vorausgesetzt, die Umsetzung erfolgt planmäßig.

Was sich konkret ändert

Mit der Umsetzung der Richtlinie dürfen Inhaber der Führerscheinklasse B in Zukunft auch Fahrzeuge bis 4.250 Kilogramm fahren – ohne zusätzlichen Führerschein und ohne Gesundheitsprüfung. Für viele wird damit der Umweg über den C1 überflüssig.

Das betrifft vor allem:

  • Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger im Bereich Wohnmobilurlaub
  • Käuferinnen und Käufer von Fahrzeugen, die bisher knapp über der 3,5-t-Grenze liegen
  • Hersteller, die Fahrzeuge künftig praxisgerechter planen können
  • Menschen, die mehr Flexibilität auf Reisen wünschen

Aktueller Stand: Welche Führerscheinklassen gelten heute?

Bis zur gesetzlichen Umsetzung gelten weiterhin die bestehenden Führerscheinklassen:

  • Klasse B: Fahrzeuge bis 3.500 kg, mit Anhänger max. 750 kg oder Gesamtmasse bis 3.500 kg
  • B96: Kombinationen bis 4.250 kg, zusätzliche Schulung erforderlich, aber keine Prüfung
  • BE: Anhänger bis 3.500 kg, Kombinationen bis 7.000 kg, praktische Prüfung erforderlich
  • C1: Fahrzeuge zwischen 3.500 und 7.500 kg, regelmäßige Gesundheitsuntersuchung nötig
  • Klasse 3 (alt, vor 1999): Erlaubt Kombinationen bis zu 18,5 t und Wohnmobile bis 7,5 t

Warum die Grenze bisher bei 3,5 Tonnen lag

Die 3,5-t-Grenze stammt aus einer Zeit, in der Fahrzeuge technisch deutlich einfacher und leichter waren. Heute ist das anders: Batterien, Assistenzsysteme, Klimaanlagen und solide Aufbauten bringen zusätzliches Gewicht. Die bisherige Regelung entspricht nicht mehr der technischen Realität.

Ein weiterer Aspekt sind Sicherheits- und Kontrollpflichten. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten als „leichte LKW“ und unterliegen zusätzlichen Vorschriften – etwa bei Tempolimits, Überholverboten oder Mautregelungen. Die neue Führerscheinregelung soll hier eine praktikablere Trennung ermöglichen, ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit.

Was Kaufinteressierte jetzt wissen sollten

Wer aktuell ein Wohnmobil kaufen möchte, steht oft vor einem Dilemma: entweder ein kleineres Modell unter 3,5 Tonnen kaufen und mit Kompromissen leben – oder ein größeres Modell nehmen und den C1-Führerschein absolvieren. Die künftige Regelung löst dieses Problem für viele auf.

Fahrzeuge zwischen 3.500 und 4.250 Kilogramm, die derzeit schwer verkäuflich sind oder mit hohem Aufwand verbunden waren, werden künftig deutlich attraktiver. Auch auf dem Gebrauchtmarkt dürfte sich das spürbar bemerkbar machen.

Wer ein Fahrzeug kauft, das heute noch abgelastet wurde, sollte sich erkundigen, ob es später wieder auf die volle zGM umgerüstet werden kann. Der Blick in die Zukunft lohnt sich – auch wenn die Regelung noch nicht rechtskräftig ist.

Fazit: Jetzt informieren lohnt sich

Die geplante Anhebung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen für Klasse-B-Führerscheine ist eine praxisnahe, zeitgemäße Entscheidung, die viele Menschen betrifft. Sie schafft mehr Flexibilität für Nutzer, mehr Klarheit für Behörden und neue Möglichkeiten für Hersteller.

Wer sich jetzt über die bestehenden und kommenden Regelungen informiert, kann Kaufentscheidungen besser planen und sich rechtzeitig vorbereiten.

Allzeit gute Fahrt – mit Sicherheit und Weitblick.

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